Innerhalb von 1 Std. die sinngemäß identische Frage zu stellen, ändert nichts an den nachfolgenden Fakten:

Grundsätzliches zu "Walkie-Talkie-Frequenzen":

- Jeglicher Selbstbau der "lizenzfreien" Geräte für CB-Funk, Freenet, LPD/SRD, PMR ist in u.a. in Deutschland ausnahmslos untersagt. 

EINZIGE Ausnahme: Lizensierte Funkamateure dürfen für ihre Amateurfunk-Frequenzbereiche alle Geräte selbst bauen, bautechn. usw. verändern.

Dennoch ist der Betrieb derartiger Amateurfunkgeräte - EGAL ob selbstgebaut oder gekauft, bautechn. verändert etc.- auch für Funkamateure auf Nicht-Amateurfunkfrequenzen VERBOTEN!

- "Lizenzfreie Walkie-Talkie-Frequenzen" sind zwar lizenz-und gebührenfrei, dürfen jedoch nur mit extra damit vorgesehenen bzw. konzeptionierten Geräten genutzt werden. Solchen Geräten liegen u.a. eine CE-Erklärung und andere Zulassungsdokumente in Kopieform z.B. der Bundesnetzagentur vor.

Techn. ist die Nutzung zwar auch noch mit z.B. Amateurfunkgeräten möglich, jedoch

wie vorerwähnt ausnahmslos zumindest in Deutschland VERBOTEN!

- Alle für "Walkie-Talkie-Frequenzen" vorgesehenen Geräte dürfen wie dto. eingangs erwähnt NICHT techn. bzw. bauartmäßig verändert oder selbst gebaut werden.

Das betrifft z.B. die nachträgliche Montage ext. Antennenanschlüsse,

u.ä. Es sei denn, dies ist beim jeweiligen Gerät bautechn. ab Werk extra
so vorgesehen.

- Walkie-Talkie Frequenzen" - alle Angaben für Deutschland:

Freenetkanäle:
1
149,0250 MHz
2
149,0375 MHz
3
149,0500 MHz
4
149,0875 MHz
5
149,1000 MHz
6
149,1125 MHz

Hinweis:
Die Freenetkanäle sind ein dt. Alleingang. In grenznahen Gebieten und
in faktisch allen anderen Ländern ist die Nutzung ohne entspr. Lizenz,
usw. verboten.

SRD früher LPD

:

433,075 - 434,775 Mhz entspr. 69 Kanäle im 12,5 khz-Raster.

Hinweis:

dieser Bereich ist auch dem Amateurfunkdienst zugeteilt. Also nicht wundern, wenn dort entspr. Funkverkehr hörbar ist.

Auch finden hier div. Datenübertragen z.B. funkgesteuerte Schließsysteme für Pkw, Datenfernübertragung z.B. älterer drahtloser Kopfhörer, Übertragung von Heimwetterstationen etc..statt. Also sich deshalb nicht über teils "merkwürdige Brumm-Zisch-und ähnliche Geräusche" wundern.

PMR-Bereich:

446.00625 MHz - 446.09375 MHz FM-Analogfunk entspr. 8 Kanäle im 6,25 khz-Raster.

Digitalfunk: 46.103125 - 446.196875 MHz entspr. 16 Kanäle dto im 6,25
Khz-Raster PMR-Funkbetrieb ist im Vergleich zum Freenet-Funk in div.
EU-Ländern z.B. Schweden erlaubt.

I.d.R. arbeiten z.B. die meisten heute angebotenen "Kinderfunkgeräte" im PMR-Bereich.

CB-Funk:

Kanäle 1-80 entspr. 26.565 - 27,405 MHz

Hinweis:

das CB-Funk-Kanalraster ist teilweise "leicht verrutscht":

Während der Kanalbereich 1-40 größtenteils chronologisch von 26,965 -
27,405 Mhz verläuft, zählt der Kanalbereich 41-80 von unten herauf,
also 26.565 - 26,955 Mhz.

Größtenteils beträgt der Rasterabstand 10 Khz zu den einzelnen

Frequenzen, aber auch hier teils leichte Unregelmäßigkeiten, z.B.

27,035 Mhz (Kanal 7) und 27,055 Mhz (Kanal 8) läge der Kanal 7A (27,045 Mhz)

und 27.085 (Kanal 11) und 27,105 (Kanal 12) läge rechnerisch der Kanal 11A (27,095 MHz)

Der Funkbetrieb von Kanal 41-80 ist in dt. grenznahen Regionen nicht
erlaubt. In zahlreichen EU-Ländern ist nur der Kanalbereich 1-40 für den
CB-Funkbereich freigegeben.

Weitere CB-Funk-Hinweise:

- auf dem CB-Funkbereich kommt es desöfteren zu Überreichweiten. Dann
"schlagen" div. ausländische Stationen/Nutzer z.B. aus Russland, USA,
Spanien, Italien, Frankreich etc..teils derart stark durch, daß lokaler

Funkbetrieb faktisch unmöglich wird.

- auf div. CB-Funkfrequenzen gibts teils erhebl. Störungen (sog.
Wobblerund vergleichbare Geräusche mit starkem Netzfrequenz-Brummen 50 hz) Dies sind z.B. Kurzwellenbestrahlungsgeräte in Arztpraxen bzw.
ähnlichen Therapieeinrichtungen.

- div. CB-Funk "Sendeverstärker" (machen aus z.B. 5W locker 100W und
mehr) sog. "Exportgeräte" mit teilweise erhebl. mehr Frequenzen als
legal zulässig usw. sind zumindest in Deutschland und div. EU-Ländern
verboten auch wenn div. EU-Länder die nationalen Bestimmungen gelinde
gesagt sehr locker handhaben.

Div. CB-Funk-Sendeverstärker sind u.a.
wegen ihrem nur C-Betrieb (ohne jegliche Abstimmmöglichkeit), ferner
wegen ihrem teils schlampigen techn. Aufbau und mangelnder Abschirmung
als "übelste Hochfrequenzsschleudern" bekannt.

Wenn damit andere - speziell sicherheitsrelevante Funkdienste wie
z.B. Flugfunk - gestört werden, wirds salopp gesagt für den Verursacher
dieser Störungen "sauteuer". Das Anpeilen bzw. Standortfeststellung geht
in derartigen Fällen innerhalb kurzer Zeit vor sich.

U.a. die Beschlagnahme und eine gesalzene Geldbuße, sowie ggfs. weitere zivilrechtl. Ansprüche sind die sicheren Rechtsfolgen.

Amateurfunk:

U.a. die in Deutschland dafür vorgesehenen Frequenzbereiche:

144.000 - 145,999 Mhz und 430 - 439,999 Mhz.

Die Nutzung ist hier

OHNE AUSNAHME

nur für lizensierte Funkamateure erlaubt.

Die Amateurfunklizenz
(z.Zt. 2 Lizenzklassen in Deutschland) erhält man nur nach einer
jeweils erfolgreich abgelegten Fachprüfung durch die
Bundesnetzagentur.

Ein kommerzielle Nutzung der Amateurfunkfrequenzen ist auch lizensierten Funkamateuren z.B. für eine Kraneinweisung etc..untersagt.

In der Hoffnung daß nunmehr alle relevanten Fragen mit diesem Posting hinreichend beantwortet wurden:

Gruß "Brandenburg"

...zur Antwort