Motorrad stufenlos verstellbarer Kennzeichenhalter?
Hallo, mich würde mal interessieren wie das in der Schweiz geregelt ist mit Stufenlos im Winkel verstellbaren Kennzeichenhaltern. Ich kenne viele welche so einen verbaut haben und diesen kann man von Hand jederzeit verstellen.
Das gleiche möchte ich an meinem Motorrad auch, nur man kann diese Halter ja soweit verstellen bis das Kennzeichen eingeklappt ist.
Ist das so überhaupt erlaubt? Ich könnte so ja je nach dem mit einer gefühlten Dehnübung während der Fahrt nach hinten greifen und das Kennzeichen einklappen.
Wie sieht das Ganze gesetzlich aus?
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