Antwort
Ich würde jetzt mal laienhaft und ohne nachzuschauen denken dass das Postgeheimnis nur gilt wenn der Brief mit der Post befördert wird.
Ich würde mal vermuten dass die Sache jetzt eher im Arbeitsvertrag geregelt ist also das die Person nur auf Daten zugreifen darf die Sie im Rahmen ihres Berufes auch nutzen muss um ihre Arbeit machen zu können.