Antwort
So wie ich das alles lese hast Du die Zustimmung zur Durchsuchung des Zimmers zugestimmt und ebenso der Sicherung des Handys.
Mit Deiner Erlaubnis ist kein Durchsuchungsbefehl erforderlich, der ist nur dazu da um die Durchsuchung auch gegen Deinen Willen durchzuführen.
Zustimmung 1:
Ich war mir da schon nicht sicher, aber wolllte mich nicht zum zehnten mal blamieren um dann wahrscheinlich auf was schriftliches zu warten, hätte sich also alles nur verzögert.
Zustimmung 2:
Polizei : möchten sie den Pin herausgeben dann geht es wahrscheinlich schneller bis sie das Handy wieder haben? Ich : naja mein Handy wird in jedem Fall so oder so durchsucht oder? Polizei : ja ich : oke dann kann ich auch den Pin geben.