Zunächst mal, das Siphon sitzt unter dem Abfluss und ist von oben nicht zu erreichen. Der sitzt unter der Duschtasse / Badewanne / Waschtisch / Spülbecken. Nur beim WC kann man direkt hinein sehen und nur da ist es direkt in der Keramik. Das ist der Rohrbogen in dem ständig Wasser stehen bleibt und dadurch verhindert, dass Gerüche aus der Kanalisation und dem Rohrsystem durch den Abfluss aufsteigen können. Solltest Du den unter der Dusche zerlegt haben, dann hast Du sechs richtige. Zur Reparatur muß die Duschtasse ausgebaut werden. Es gibt Duschtassenverkleidungen mit Revisionsöffnungen, aber das ist ehr die Ausnahme.

Zu deiner eigentlichen Frage,

Wer fremdes Eigentum beschädigt, ist zum Schadensersatz verpflichtet. Nur der Eigentümer darf bestimmen, durch wen und mit welchem Material die Reparatur ausgeführt wird. Als Schadensersatzpflichtiger trägst du die Reparaturkosten bis höchstens zum Wiederbeschaffungswert, sowie alle Kosten die dem Eigentümer durch die Instandsetzung entstehen. Das sind in dem Fall schnell mehrere hundert bis mehrere tausend Euro.

Eine private Haftpflichtversicherung tritt nur für Schäden ein, die widerrechtlich entstehen, eine Mietwohnung benutzt man aber nicht widerrechtlich, folglich kann man sie nicht widerrechtlich beschädigen. Nur wer den optionalen Baustein "Mietsachschäden" in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen hat, ist als Mieter gegen Reparaturkosten und Nebenkosten der Reparatur versichert. Die Versicherung prüft in dem Fall auch, ob überhaupt Schadensersatzpflicht besteht und prüft ob die Höhe der Reparaturkosten angemessen ist. Nebenkosten der Reparatur werden in voller Höhe übernommen.

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