ja, das nennt sich unbezahlter urlaub. gehaltsverzicht gegen arbeitskraftverzicht.
du musst es also nicht erkaufen, sondern es wird vom lohn abgezogen (wenn der AG einverstanden ist).
wenn du aber bei null angekommen bist und ins minus gerätst, bezweifle ich, dass weitere geschäfte möglich sind. dann wird es kompliziert, auch mit den lohnnebenkosten etc....in den meisten fällen haben AG einen vorteil, wenn sie deine arbeitskraft bekommen, also dich ausbezahlen, anstelle dir urlaub zu gewähren. (z.b. bei überstunden). das heißt also, sie verzichten gerne auf dein geld, um urlaub zu erkaufen.