Nur weil Dir jemand eine Ohrfeige gibt, heißt das nicht, dass Du demjenigen auf den Fuß treten kannst. Das ist und bleibt eine Körperverletzung und ist strafbar.

Und genau SO verhält es sich auch in diesem Fall. Wenn das Fenster laut Bauamt unzulässig ist, dann dürft Ihr es nicht einbauen, egal ob sich Euer Nachbar seinerseits nicht an Vorschriften hält.

Wenn Dein Mann das Fenster einbaut, obwohl es unzulässig ist, dann muss er es wieder entfernen, wenn Euer Nachbar sich darüber beschwert, das ist so sicher, wie das Amen in der Kirche.

Ich würde mich an Deiner Stelle nicht darüber aufregen. Wenn Dein Mann meint, dass er das Fenster einbauen will, dann lass ihn doch das Fenster einbauen. Wenn das Bauamt davon erfährt, muss er es eben wieder entfernen. Dann lernt er aus der Erfahrung, dass man sich an Vorschriften halten muss.

Allerdings könnt Ihr gegen Euren Nachbarn vorgehen. Wenn dieser irgendwelche baulichen Maßnahmen vorgenommen hat, obwohl diese nicht zulässig waren. Dann könnt Ihr das Bauamt darüber informieren und Euer Nachbar muss diese baulichen Maßnahmen wieder rückgängig machen.

Ich kenne einen Fall, da hatte ein Ehepaar vor 30 Jahren einen Balkon errichtet, obwohl dieser laut Vorschriften nicht zulässig gewesen wäre. Als das Bauamt 30 Jahre später davon erfahren hat, forderte es das Ehepaar auf, den Balkon abzureißen. Und sie mussten tatsächlich den Balkon abreißen, obwohl dieser schon vor 30 Jahren erbaut wurde.

Fazit: Wenn Dein Mann das Fenster einbaut, obwohl es unzulässig ist, kann/ wird das Bauamt Euch auffordern, es wieder zu entfernen, wenn sich Euer Nachbar darüber beschwert.

Andererseits könnt Ihr das Bauamt darüber informieren, dass Euer Nachbar unzulässigerweise bauliche Veränderungen vorgenommen hat, dann muss er diese wieder rückgängig machen.

So, ich gehe jetzt frühstücken :-)!

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