Also bezugnehmend auf deine Antwort zu meiner Nachfrage ist wohl davon auszugehen, dass der Vermieter deinen Eltern untersagt hat, dass du dort einziehen darfst. Das kann der Vermieter natürlich durchaus entschieden, vorallem dann wenn die Wohnung dann überbelegt wäre. An sich kannst du dort schon einziehen da du das Kind deiner Eltern bist, dabei spielt auch das Alter keine Rolle. Aber eben nur, wenn die Wohnung damit nicht überbelegt wird.

Mieter müssen ihren Vermieter nicht um Erlaubnis fragen, wenn sie ihre Kinder - egal wie alt - in die Wohnung aufnehmen wollen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Wohnung dadurch nicht überbelegt wird. Sie muss also ausreichend groß sein. Davon unabhängig ist jedoch immer die Anzeigepflicht zu beachten.

Quelle: https://www.anwalt24.de/fachartikel/miete-und-wohnungseigentum/25029

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