Ihr werdet euch wohl am jüngsten Tag wiedersehen um euch gegenseitig zu vergeben, oder auch nicht wie ihr halt wollt. Wenn dein Partner als Ungläubiger gestorben ist, so wird er sollte sich der Herr sich seines Unglaubens nicht erbarmen in der Hölle landen. Du lebst noch, also ist deine Prüfung noch im Gange. Sollte der Herr dir vergeben und solltest du als rechtgeleitete sterben kommst du ins Paradies. Ihr wärst unter dieser Voraussetzung nach der Abrechnung wieder getrennt, außer was dein Herr will.

Solltest du denn nun in deinem Unglauben beharren und so sterben und sollte der Herr sich deinem Unglauben hiernach nicht erbarmen würdet ihr euch unter dieser Voraussetzung das ihr beide in der Hölle landet auch nicht unbedingt wiedersehen und wenn doch, werdet ihr es nicht begrüßen. Eher noch würdet ihr euch gegenseitig Vorwürfe machen.

Also wünsche ich dir die Rechtleitung und solltest du sie erhalten bete für das wohl deiner verstorbenen, damit deine Gebete in ihrem Namen ihnen zugeschrieben werden.

...zur Antwort