Antwort
Soll sie doch. Ich würde mit dem Rest der Gruppe die erste (keine 2.) Gruppenarbeit abgeben. Sollte die Arbeit der Person in Betracht bezogen + bewertet werden, kann ich Einspruch einlegen + erklären, dass der Sinn einer Gruppenarbeit wohl völlig verfehlt ist, wenn die Person es an sich reißt + sich nicht in eine Gruppe einordnen kann!