Bei der Notwehr sollte man die Methode anwenden, die in der Situation angemessen ist. Wenn es dennoch zur Tötung kommen sollte, dann muss bewiesen werden, dass auch wirklich aus Notwehr gehandelt wurde:

Frage: Wie lautet das Urteil über das Töten oder Verletzen von Personen bei der Selbstverteidigung?
Antwort: Bei Konflikten zwischen Menschen innerhalb der Gesellschaft darf niemand einen Kampf beginnen oder Gewalt gegen andere anwenden. Aus islamischer Sicht besteht die einzige Lösung darin, sich an die Ältesten zu wenden oder den Fall vor Gericht zu bringen. Werden die Rechte einer Person verletzt und nimmt sie die Dinge selbst in die Hand, ohne den Fall vor Gericht zu bringen, und verletzt oder tötet sie dabei eine andere Person, kann sie mit Qisas [Vergeltung] bestraft werden.Ja, man muss seinen Reichtum und seine Familie schützen, aber man muss dazu die am wenigsten brutale Methode anwenden und erst dann zu den nächsten Methoden übergehen, wenn es ihm nicht gelingt, seine Rechte zurückzuerlangen. [...] Wenn jemand eine andere Person verletzt oder tötet, während er sich selbst verteidigt, hat er auf jeden Fall keine Sünde begangen, aber er muss vor Gericht mit angemessenen Beweisen beweisen, dass er sich selbst verteidigt hat. Ebenso muss er, wenn er dies unabsichtlich getan hat, dies dem Richter beweisen. Wird bewiesen, dass die Tat unbeabsichtigt war, kann die Familie des Opfers kein Qisas verlangen, sondern nur ein Blutgeld. Kann er jedoch keine stichhaltigen Beweise dafür vorlegen, wird er des Mordes für schuldig befunden und Qisas wird vollstreckt.
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