Antwort
Transsexualität ist im Islam erlaubt. Du kannst als Muslima also einen Transmann heiraten. In der Islamischen Republik Iran sieht die Situation wie folgt aus:
Trotz fehlender offizieller Daten gilt der Iran als einer der weltweit führenden Staaten, was die Zahl der durchgeführten geschlechtsangleichenden Operationen angeht, und die Regierung übernimmt etwa die Hälfte der Kosten. In der Tat hat der Iran, ein schiitischer Gottesstaat, ein sehr fortschrittliches Gesetz verabschiedet, wenn es um die Rechte von Transsexuellen geht. Das Gesetz geht auf die 1970er Jahre zurück, als Maryam Mulkara, eine transsexuelle Frau, die sich einer Operation unterziehen wollte, begann, sich über die Haltung des Islam zur Transsexualität zu informieren. Nach der Revolution im Jahr 1979 begann die neue Regierung mit grausamen moralischen Läuterungskampagnen, und Mulkara fühlte, dass sie sich für die Rechte von Transsexuellen einsetzen musste. Sie traf sich mit Haschemi Rafsandschani, dem Parlamentspräsidenten, der versprach, das Thema bei Ayatollah Khomeini vorzubringen. Die Antwort, die sie erhielt, war jedoch nicht zufriedenstellend, und sie beschloss, den obersten Führer selbst zu konfrontieren. Sie ging zu seinem Haus, und nach einer kurzen Diskussion erließ der Imam eine Fatwa, die besagte, dass geschlechtsverändernde Operationen zulässig seien. Da Khomeini die oberste Autorität in der neuen Republik innehatte, hatte Mulkara, wie Tausende andere Transgender, nun das Recht, ihr Geschlecht zu ändern. Gegenwärtig beginnt der Prozess der Geschlechtsumwandlung mit einer vier- bis sechsmonatigen Psychotherapie, begleitet von Hormon- und Chromosomentests. Anschließend prüft eine spezielle Kommission den Fall und der Antragsteller wird zu einem Gespräch eingeladen. Die Bescheinigung, in der festgestellt wird, dass die Person an einer Geschlechtsidentitätsstörung leidet, ist der erste Schritt auf dem Weg zur Operation; sie ermöglicht dem Antragsteller den Beginn einer Hormonbehandlung, gibt ihm Anspruch auf staatliche Versicherung und Befreiung vom Wehrdienst sowie das Recht auf neue Ausweispapiere.
In anderen islamischen Staaten, insbesondere mit einer sunnitischen Bevölkerung, sieht die Situation anders aus. In der sunnitischen Glaubenslehre ist eine Geschlechtsumwandlung nicht zulässig.