Antwort
Sind es Fälschungen bzw. Plagiate ist der Vertrag nichtig wegen illegalem Verkauf. . Sind es kompatible Artikel muss das in der Artikelbeschreibung stehen, ansonsten wäre es ein Sachmangel und damit bestünde Rucktrittsrecht. Handelt es sich beim Verkäufer um einen Händler besteht ohnehin 14 Tage Widerrufsrecht sofern du selbst als privat Käufer gekauft hast.