Antwort
Sofern in Summe das Guthaben auf dem Sparbuch sowie sonstiges Kapital oder liquide Mittel in Summe den Betrag des Schonvermögen (ca. 3.000 Euro) nicht überschreitet, kannst du es getrost da lassen wo es ist. Da kann niemand dran. Bei der Vermogensauskunft ist es so oder so mit anzugeben.... Auch was du gerade in der Hosentasche und unterm Kopfkissen hast. Verschweigen ist auch nicht möglich da Banken und Versicherungen ebenfalls zur Auskunft verpflichtet sind und du nach eidlicher Falschaussage ansonsten in jedem Fall eine mehrjährige Gefängnisstrafe zu erwarten hast.