1. Die im Keller gefundene Antenne muss zum PMR-Frequenzbereich (446 MHZ) passen, also resonant sein.
Handelt es sich beim Fundstück um eine CB-Funkantenne (27 Mhz)
- z.B. an einer "klobigen Mittelspule" im Strahler erkennbar,
- oder z.B. auffallend lang (z.B. ab 50cm aufwärts) mit irgendwelchen Spulen darin
etc..
wäre diese Antenne für den PMR-Frequenzbreich unbrauchbar.
2. Die lt. Bild erkennbaren PMR-Geräte haben keinen sichtbaren ext. Antennenanschluß.
3. Alle PMR-Geräte dürfen bautechnisch NICHT verändert werden. Dazu gehört auch der nachträgliche Einbau ext. Antennenanschlüsse etc..
Auch gehört zum Verbot der bautechn. Veränderung aller PMR-Geräte die lt. Fragestellung geäußerte Absicht "eine ext. Antenne" an die Geräteantenne anlöten zu wollen.
Ganz abgesehen davon, wäre der Erfolg solcher Pläne technisch-induktiv infrage zu stellen (z.B. hinsichtl. des ohmschen Fußpunktwiderstandes)
Einzig zulässige Ausnahme für ext. Antennen: Wenn dies bautechnisch beim jeweiligen PMR-Gerät extra so vorgesehen ist. Z.B. mittels einer werkseitig vorhandenen Extra-Antennenbuchse.