Die Kosten belaufen sich in der Regel auf 300 bis 500 Euro.
Für den Patienten gilt
Grundsätzlich haben alle Mitglieder einer Sozialversicherung nach § 60 SGB V einen Anspruch auf Übernahme der Notruf-Kosten. Jedoch muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen, damit der Einsatz auch von der Krankenversicherung übernommen wird. Diese bescheinigt entweder der Notarzt oder der behandelnde Arzt. Die stationäre Aufnahme des Patienten ist keine Voraussetzung für die Kostenübernahme.
Gesetzlich Versicherte müssen lediglich einen Kostenbeitrag von maximal 10 Euro zahlen. Die privaten Krankenkassen erstatten die Aufwendungen meist in vollem Umfang. Ob dies auf Sie zutrifft, können Sie Ihrem Tarif entnehmen.
Wer bezahlt den Rettungswagen? - Marktcheck - SWR Fernsehen