Der Paragraf 218 gehört ersatzlos gestrichen.

Allerdings sollte ein Arzt die Durchführung einer medizinischen Massnahme auch in diesem Fall anlehnen dürfen.

Und korrekt, wenn keine medizinische oder forensische Indikation besteht, sollte man die Kosten selbst tragen müssen. Wozu gibt es Verhütungsmittel.

Was den rechtsesoterischen Möchtegerneugeniker angeht. Vergessen, wenn man etwas Strafbares findet, anzeigen. Solche Menschen sind wenn dann nur ein Fall für den Staatsanwalt.

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