O bis O ist keine Regel sondern eine Faustformel.
Sie heißt "Oktober bis Ostern" Winterreifen fahren. Die zugehörige gesetzliche Vorschrift lautet:
§ 2 Abs 3a StVO
Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.
§36 StVO bezieht sich auf Reifen, die das Winterreifenpiktogramm tragen, bzw Reifen die vor 2018 produziert wurden und alternativ das M+S Symbol tragen. Das M+S Zeichen ist derzeit nur toleriert, es ist damit zu rechnen, dass diese Reifen ab 2024 nicht mehr toleriert werden.