Antwort
Der Besitzübergang ist die Schlüsselübergabe. Ab dem Moment steht das Fahrzeug in deiner Macht und ist somit dein Besitz, unabhängig davon wem das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt gehört.
Der Eigentumsübergang ist die Vertragserfüllung, der Händler übergibt Dir das Fahrzeug und Du bezahlst es. Sofern der Händler keine weiteren berechtigten Forderungen aus dem Vertrag hat, ist der Eigentumsübergang vollzogen.