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verreisterNutzer

08.10.2019
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Anonym23120509
08.10.2019, 21:44
Beschlagnahmtes Handy. Kriege ich es wieder?

Hallo, mein Handy wurde vor 7 monaten von der polizei eingezogen. Es wurde eingezogen weil sie dachten ich hätte was mit einem Verbrechen zutun. Habe aber nach 4 Monaten einen Brief von der staatsanwaltschaft bekommen wo drinne steht das das Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt wurde. Auch der Prozess ist schon vorbei. Habe aber mein Handy immer noch nicht wieder. Meine Frage ist Kriege ich mein Handy wieder? Und wenn ja wir lange kann sich das noch hinziehen? Und würde ich auch Schadensersatz bekommen Weil ich ja auch nichts mit dem Fall zutun hatte.

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Antwort
von verreisterNutzer
08.10.2019, 22:23

Eine Sache kann Tatmittel oder Beweisstück sein, ein Tatmittel kann beschlagnahmt bleiben, ein Beweisstück verbleibt sicher bei den Asservaten. Bei einem Handy allerdings ehr die Daten als das Gerät selbst. Da das Verfahren eingestellt wurde bedarf es keiner Asservation und wenn die gesuchten Daten nicht gefunden wurden, kann es auch kein Tatmittel sein. Demnach ist es auszuhändigen. Bei Untergang ist die Staatsanwaltschaft schadensersatzpflichtig. Bedeutet der Staat müßte dir den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Gerätes im gleichen Gebrauchszustand und gleichem Alter erstatten.

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