Antwort
Die Staatsanwaltschaft vertritt die Interessen des Volkes in Strafverfahren, Anwälte des Staates eben, sie erhebt die Anklage, stellt je nach Beweislage auch den Strafantrag und schlägt dem Gericht Freispruch oder Strafmaß vor. Der Richter entscheidet über Freispruch oder Strafmaß, richtet im Namen des Volkes und ist vollkommen freizügig in seiner Entscheidung. Sowohl Staatsanwaltschaft wie auch Verurteilte haben die Möglichkeit zweifelhafte Urteile anzufechten und können beantragen, einen Fall von einem höheren Gericht neu verhandeln zu lassen (Revision)