Antwort
Es käme dann auf die Firma und deren Beschäftigungsart an .
Bei einer Leihbude würde ich die Befristung von bis zu 6 Monden dann allerdings auch lieber mit gleichlaufender Probezeit von 6 Monden sehen , denn sonst kommst Du aus einem von vornherein befristeten AV ohne entsprechende Sondervereinbarungen für Kündigungsoptionen mitunter garnicht mehr raus .
( der Gesetzgeber sieht von sich aus da nämlich sonst keine "ordentlichen" Kündigungsoptionen vor Fristablauf bei von vornherein befristeten AV vor )