Antwort
Moin,
als erstes benötigst du ein Attest, §2 (3) https://www.wiprecht-gymnasium.de/informationen-zu-beurlaubung-und-krankschreibung/).
Dann wirst du die BLF nachschreiben müssen, da das das ganze Bundesland betrifft wirst du aber auch nicht der/die einzige sein :D
Grüße