Antwort
Bei der zweiten Lösung würde 0 noch zum Definitionsbereich gehören. Die zweite Lösung ist aber so wie du sie schreibst formal nicht korrekt, denn unendlich wird immer ausgeklammert und bei Intervallen verwendet man eckige nicht runde Klammern. Zudem muss 0 bei der ersten Lösung mit einem Schrägstrich (andersherum, also von links oben nach rechts unten) angegeben werde, da dies "ohne" bedeutet. Korrigiert mich bitte, wenn es diese Schreibweisen auch geben sollte, aber so hab ich es bis zum Abitur noch nie gesehen.