Antwort
Grundsätzlich muss deine Kündigung nur der Firma nachweislich zugestellt werden. Im Zweifel per Einwurfeinschreiben an die Hauptverwaltung schicken und Zeugen die den Inhalt (Kopie aushändigen) und den Versandt (Einwurf/Abgabe Post)bezeugen können.
Alternativ würde ich die Kündigung dem Filialleiter in die Hand drücken und mir von ihm/ihr eine Empfangsbestätigung unterschreiben lassen.