Küchenvertrag ohne liefertermin ist das erlaubt?

Ich habe am 30.03 eine Küche bestellt, mündlich wurde mir zugesprochen dass im Juli die Küche zur Auslieferung kommt + - 2 Wochen wegen der Produktion. 

Nach 14 Tage des Vertragsabschlusses kam jemand zur Ausmessung der eine Anzahlung in Höhe von 1000€ bekam. 

Anfang Juli beim Verkäufer nachgefragt, der hat die Schuld einen Mitarbeiter gegeben und eine Verzögerung von 1 Monat angekündigt.

nach genauer Hinsicht des Kaufvertrages wurde klar dass kein Liefertermin festgehalten wurde.

Im August der 2. Anruf und wieder die gleiche Ausrede und mündliches versprechen dass die KW 40 als Liefertermin feststehet.

Im September der 3. Anruf und Aufforderung die Bestellbestätigung zu versenden, nachdem dieser ankam wurde klar die Küche ist am 12.06 erst beim Hersteller bestellt worden.

13.09 ein schriftliches Schreiben meines Anwaltes ging an den Verkäufer raus mit der Aufforderung die Küche innerhalb 2 Wochen zu liefern. 

Dieser antwortet dass mit mir KW 42 als Liefertermin vereinbart wurde. 

KW 43 ging die Kündigung des Vertrages raus mit der Aufforderung die Anzahlung zurück zu erstatten. KW 44 ein Anruf von dem Verkäufer wann denn die Küche geliefert werden darf aber leider ohne Elektrogeräte weil diese noch nicht lieferbereit wären. Habe abgelehnt und die Firma ist nicht zahlungsbereit.

Im Dezember habe ich von einer anderen Firma bestellt die im Februar geliefert wurde.

hoffe mir kann jemand darauf antworten geben wie ich es indem Fall mit dem Thema Schadensersatz vorgehen sollte und es denn überhaupt erlaubt ist einen Vertrag anzubieten ohne liefertermin ?

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In einer Bestellung ist alles erlaubt, womit beide Parteien einverstanden sind und nicht gegen ein anderes Recht verstößt, so auch eine Bestellung ohne Angabe eines ohnehin nur "vorraussichtlichen" Liefertermin. Alles was erst beim Zulieferer individuell gefertigt werden muß, gibt es nur mit unverbindlichem Liefertermin, egal ob Du ein Auto oder Möbel bestellst. Nur der Verkäufer der alles am Lager hat und weiß das es bei ihm nicht brennen kann, kann einen verbindlichen Liefertermin vereinbaren. Alles was Dir bleibt, war den Verkäufer in Verzug zu setzen und bei Nichteinhaltung den Rücktritt von der Bestellung zu erklären. Das hat dein Anwalt ja scheinbar gemacht. Allerdings halte ich die Frist von 2 Wochen für unzureichend, denn der Bestellvorgang für eine individuell geplante Küche, dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen und die Nachfrist muß mindestens angemessen sein um wirksam zu werden. Wenn dein Anwalt eine kürzere Frist gesetzt hat,dann wird er das auch hoffentlich belastbar begründen können. Denn sonst hast du evtl bald zwei Kuchen oder must eine Vertragsstrafe für Aufwand und entgangenen Gewinn zahlen. Aber wie gesagt, kläre das mit deinem Anwalt.... Der sollte wissen was er tut und ist gegen Vermögensschäden die seine Mandanten evtl erleiden zwingend haftpflichtversichert, sonst darf er nicht mal beraten.... geschweige denn, für seine Mandanten tätig werden.

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