Antwort
Mit 13 Jahren ist man nicht strafmündig. Rechtliche Konsequenzen gibt es nicht. Zivilrechtlich können Opfer bei Körper oder Sachbeschädigung aber schon ab 7 Jahren Schadensersatz geltend machen. Dafür muss dann das Kind oder die Eltern zahlen. Ob ihr zahlen müsst und welcher Betrag das ist, bestimmt ein Zivilgericht. Es sei denn, ihr kommt mit dem Opfer zu einer außergerichtlichen Einigung.
Da du nicht genaue Informationen gibst, kann man das nicht genau sagen.