Hallo,

ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird man bereits eingeschränkt strafmündig, und dann drohen für einen vollendeten Ladendiebstahl nach Jugendstrafrecht durchaus schon einige Sozialstunden.

Da es sich bei der genannten Spielekonsole allerdings auch nicht mehr um eine geringwertige Sache handelt, und zudem durch die vermummende Kleidung von geplantem Vorsatz auszugehen ist, dürfte es selbst für bislang noch nie auffällige Jugendliche sofort ein paar Dutzend Sozialstunden aufgebrummt geben.

kann er ausfindig gemacht werden

Schwierig zu beurteilen, denn ich kenne die technischen Sicherungsdetails der WII - Spielkonsole nicht. Wenn das Gerät für eine Anmeldung im Internet eine gerätespezifische IMEI ( Geräte-Seriennummer ) hat, dann könnte ihr Verbleib darüber durchaus nachverfolgbar sein. ( Sofern der Händler herausfinden könnte, welche IMEI die geklaute Konsole hatte )

LG, MZ

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