Antwort
Ja , normalerweise schon . Die Kühlkette darf dann nur bei rohem Fleisch nicht zu nachhaltig gestürt worden sein vom SB-Markt zu Deinem "Kühli" ( eigene Verantwortung ) , und du mußt das dann vollständig durcherhitzen , ggf. auuch über die Herstellerangaben hinaus , wenn das zwischenzeitlich auf dem Weg vom SB zu Dir mal angetaut sein konnte .