Direkte Blitzschläge sind objektiv selten und nach GDV-Statistik haben die bei den Brandursachen gerade mal knapp 1% Anteil, fehlerhafte Elektroanlagen liegen hingegen bei 30 %. Aus Blitzschlägen verursachte mittelbare Überspannungsschäden, die über die Energie- und TK-Leitungen eindringen sowie Schäden durch Schalthandlungen, sind viel häufiger und schadensträchtiger.

Blitzschutzsysteme sind baurechtlich nur für bestimmte Gebäude vorgeschrieben, können aber nach einer aufwändigen Risikoanalyse gemäß IEC 62305-2 geboten sein. Nach Risikoabwägung ist Innerer Blitzschutz einschließlich Überspannungsschutz der Versorgungsleitungen auch in Regionen mit höherer Blitzdichte vordringlicher und für Neubauten inzwischen auch ohne Blitzschutzsystem Pflicht.

Dachantennen müssen aber auch auf Gebäuden ohne Blitzschutzsystem mit mind. 16 mm² Cu UND nach Klasse H = 100 kA geprüften Verbindern (einschließlich blitzstrombeaufschlagter Haupterdungsschienen) blitzstromtragfähig mit einem normkonformen Erder sowie dem obligatorischen Schutzpotentialausgleich des Gebäudes verbunden sein. Aus Unkenntnis der Prüfnormen trifft man aber nur selten normkonforme Antennenerdungen an.

Ob das Haus über eine funktionstüchtige Erdungsanlage und den noch wichtigeren Schutzpotentialausgleich verfügt, sollte eine Elektro- oder Blitzschutzfachkraft vor Ort ermitteln. Damit sind Laien ohne Fachkunde und Messausstattung überfordert.

Blitz ist nicht gleich Blitz und die Auswirkungen von Direkteinschlägen hängen außer von den stark differierenden Blitzstromstärken auch von örtlichen Gegebenheiten ab und Schäden sind nicht pauschalierbar.

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