Antwort
Datenschutz wird gerne von Behörden verwendet um Leuten Rechte vorzuenthalten. So auch hier. Du bestimmst als Erziehungsberechtigte in diesem Fall über die Daten deines Kindes nicht die Schule. Wenn du sagst die Begleitung darf mithören, dann darf sie das. Beim Arzt wäre das auch nicht anders und der hat schließlich noch Schweigepflicht. Allerdings denke ich auch, dass sich die Schule einfach aufgrund des Hausrechtes weigern dürfte, die Begleitung zuzulassen - da kenne ich mich aber nicht mehr aus.