Frage
Antwort
Ähh... ist das nicht verboten?
“In Übereinstimmung mit dem aktuellen Waffenrecht dürfen Messer mit einhändig feststellbarer Klinge seit 2008 nicht geführt werden. ... Dabei spielt die Länge der Klinge keine Rolle. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro und Einziehung des Gegenstands geahndet.“