Antwort
Der Käufer hat das Recht auf den Artikel und wenn du den Artikel nicht hast, dann wirst du den Artikel woanders teurer kaufen müssen um ihm diesen zu schicken, die Differenz ist dann als Lehrgeld anzusehen.
Aber wenn man nett bittet, lässt sich vielleicht ja was tun.
Was kann ich tun? Hat es Konsequenzen für mich, wenn ich die Ware nicht verschicke?
Durchaus hat das Konsequenzen, das wäre dann nämlich Betrug und kann auch zu einer polizeilichen Anzeige ausarten, zu Recht.