Antwort
Kann eigentlich nicht sein, außer die Urkunde ist falsch abgefasst, also evtl. nur für Dein Kind, wobei das ja erst dann erbberechtigt wäre, wenn Du ausschlägst, also von daher kann das nicht sein. Du solltest Dir dringend das Schriftstück zukommen lassen und Dich anwaltlich beraten lassen.
Und nein, ich habe damals auch die Erbausschlagung bei uns im Büro durch meinen Chef machen lassen. Wir haben aber direkt keine Bescheinigung durch das Gericht bekommen.