Ich denke,das die Polizei sich an Gestze und Dienstanweidungen zu halten haben.Bevor der Einbruch untersucht wird,erhält der Eigentümer eine Information.Sie können nicht eher mit der Spurensicherung beginnen da eine Bestandsaufnahme gemacht werden muss.Sicher erfolgt eine Protokollierung.Die einziege Person die eine Aussage machen kenn was fehlt ist der Eigentümer des Keller.Ist meine persönliche Meinung zum Thema.

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