Wenn du dich für die Nennung der Amtsbezeichnung entscheidest, dann fällt in der Regel der Nachname weg. Ich schlage daher einer der beiden Varianten vor:

  1. Sehr geehrte Frau Direktorin
  2. Sehr geehrte Frau Müller

Bei der ersten Variante kann man prinzipiell auch noch den Nachnamen nennen, aber dann eben auch wirklich nur den Nachnamen und nicht den Vornamen.

Ich persönlich würde die zweite Variante verwenden. Außer man ist aus irgendeinem Grund der Meinung, dass der Empfänger wert auf die Amtsbezeichnung legt.

...zur Antwort