Antwort
Die Versetzungsordnungen können durch den Bildungsföderalismus manchmal nicht verschiedener sein. Daher kann man dir erst eine genaue Antwort geben, wenn man das Bundesland kennt, in diesem sich deine Schule befindet.
Unter Vorbehalt kann man allerdings sagen, dass man doch hin und wieder in den Verordnungen Härtefälle (wie z.B. Krankheit) finden kann, die eine Versetzung dennoch ermöglichen.