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verreisterNutzer

18.08.2019
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jdoerfler
18.08.2019, 07:56
Übergabeprotokoll korrigieren?

Bei der Übergabe eines Miethauses war der Backofen kaputt ,dieser gehört zu der Küche ja dazu.im Übergabe Protokoll würde dies vermerkt.der Vermieter stellt sich quer und sagt er kauft keinen neuen Ofen .aber das ist doch seine Pflicht oder?am Folgetag wurden weitere Mängel erfasst, diese wurden per E-Mail als getrennte Punkte sofort nachgereicht.der Vermieter weigert sich jegliche Punkte zu verbessern.(Wasserhahn defekt,fehlender Gartenzaun Abschnitt ).was kann man tun?

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Antwort
von verreisterNutzer
18.08.2019, 08:22

Eine Sache die zur Mietsachsche gehört und für die eine Vermieterin Mietzins verlangt (entweder im gesamt Mietzins enthalten oder explizit hinzugerechnet) muß dem Gebrauchswert entsprechen. Ist das nicht der Fall kann die Mieterin kurze Zeit nach Bekanntgabe und ausbleibender Instandsetzung durch die Vermieterin, den Mietzins in angemessener Höhe kürzen. Ausgenommen sind vertraglich festgelegte Kleinreparaturen in der Regel bis zu 50€ p.a. solche arbeiten sind von der Mieterin auf eigene Kosten bis zur vereinbarten jährlichen Höhe selbst zu erledigen.

Wichtig, offensichtliche Mängel sofort nach der Übergabe als Anlage zum Übergabeprotokoll nachreichen.

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