Anhand der vorliegenden Informationen (primär dank Apollo News) trägt "Shlomo" selber die Verantwortung dafür, dass eine Verkettung von Ereignissen nun zu einer Haftstrafe geführt hat. Offenbar hat er seine Situation selbstverschuldet verschlimmert. Wenn man gegen Bewährungsauflagen verstößt (egal ob absichtlich oder versehentlich), dann ist eine Umwandlung in eine Haftstrafe zu erwarten und rechtsstaatlich gerechtfertigt. Bereits eine Ebene vorher hat er Fehler gemacht. Das Urteil eines Amtsgerichts lässt man bei Meinungsdelikten nicht rechtskräftig werden. Niemals! Bereits dort hat er versäumt, für sein Recht einzustehen und darf sich deshalb über das Ergebnis nicht beklagen.
Anders sieht es aber aus, wenn ich den (mutmaßlichen) Grund seiner Anklage und Verurteilung betrachte. Die Rede ist vor allem von der "Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften" (betrifft lt. Apollo News 8 von 10 Anklagepunkte). Unter anderem soll er Videomaterial von einer Koranverbrennung verbreitet haben, um seine kritische Position zum Islam bzw. konkreter zur Migration aus dem islamischen Raum zu unterstreichen. Und das finde ich persönlich vollkommen in Ordnung!
Es kann nicht sein, dass die Verbrennung eines Buchs und derbe Kritik an einer Religion überhaupt zu Anklagen führt. Hätte er konkret z.B. zu Anschlägen auf Moscheen aufgerufen, wäre es natürlich etwas anderes. Aber laut den vorliegenden Informationen waren es Lappalien. Daraus einen Straftatbestand zu konstruieren, finde ich mit Blick auf die Grundrechte falsch! Das Urteil nehme ich deshalb erneut als Signal wahr, dass der Koran längst über dem Grundgesetz steht.
"Die Satanisten" haben das gut zusammengefasst:
Der Staat gesteht sich offenbar ein, wer das gesellschaftliche Leben tatsächlich bestimmt. Christliche Szenen wie das Abendmahl öffentlich zu verunglimpfen, bleibt i.d.R. straffrei. Gut so! Beleidigungen des Korans führen jedoch zu Haftstrafen. Wie kann das sein? § 166 StGB stellt bei genauerer Betrachtung nicht die religiösen Gefühle unter Schutz, sondern den öffentlichen Frieden. Wird das Christentum satirisch angegriffen, geht der Staat nicht davon aus, dass der öffentliche Friede durch Reaktionen der Anhänger dieser Religion gefährdet wird. Beim Islam wird hingegen angenommen, dass derbe Kritik dazu geeignet sein kann, den öffentlichen Frieden zu stören. Die kürzlichen Aufmärsche von bewaffneten Islamisten in Großbritannien bestätigen diese Annahme.
Die Verurteilung von Islamkritikern ist demnach ein Eingeständnis, dass der Islam tatsächlich ein Gefahrenpotenzial birgt. Doch statt das Problem an der Wurzel zu packen (Stichwort: Remigration), konzentriert man sich lieber auf diejenigen, die Probleme ansprechen.