Nein, die Lehrerin muss dazu schon einen konkreten und wasserdichten Verdacht beziehungsweise Beweis erbringen müssen.

Da hilft nur der übliche Weg: Das direkte Gespräch mit der Lehrerin und ggf. mit der Schulleitung.

Falls alle Stricke reißen, kannst du nach Erhalt des Zeugnisses einen Widerspruch gegen die Note erheben.

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