Antwort
Nein, die Lehrerin muss dazu schon einen konkreten und wasserdichten Verdacht beziehungsweise Beweis erbringen müssen.
Da hilft nur der übliche Weg: Das direkte Gespräch mit der Lehrerin und ggf. mit der Schulleitung.
Falls alle Stricke reißen, kannst du nach Erhalt des Zeugnisses einen Widerspruch gegen die Note erheben.