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verreisterNutzer

26.04.2023
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Tom420675
26.04.2023, 12:41
Eigentumsvorbehalt nach Mietvertragsende?

Ich ziehe um und schaffe es leider nicht zeitig mit 30.4 die Wohnung komplett auszuräumen.

Ich bräuchte noch maximal 3 Tage um alle restlichen Möbel aus der Wohnung in die neue zu bringen.

Leider will mir die Vermieterin dies verbieten und am 30.4 direkt die Schlüssel zur Wohnung haben!

Für eine Terminvereinbarung nach 30.4 steht Sie nicht zur verfügung..

Könnte mir bitte jemand einen Rat geben wie ich jetzt weiter verfahren soll?

...zum Beitrag
Antwort
von verreisterNutzer
26.04.2023, 12:46

Du mußt die Wohnung zum 30. April pünktlich räumen. Wie du das machst, ist ganz alleine dein Problem. Du hattest ausreichend Zeit, dich auf den Termin vorzubereiten. Biete der Vermieterin an, für 3 Tage noch weiterhin Miete zu zahlen. Vielleicht läßt sie sich darauf ein. Sie muss es aber nicht!

Wenn die Wohnung ab dem 01. Mai neu vermietet ist, dann will der neue Mieter natürlich einziehen. Auch er muss pünktlich zum 30. April aus seiner alten Wohnung ausziehen.

Du würdest also eine Kettenreaktion auslösen, wenn du die Wohnung nicht pünktlich räumst. Es können hohe Schadenersatzforderungen auf dich zukommen, wen du die Kündigungsfrist nicht einhältst.

...zur Antwort
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