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verreisterNutzer

13.11.2021
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Schnecki491
13.11.2021, 14:44
Mutterpass kopieren?

Hallo, ich bin Erzieherin und habe meiner Einrichtungsleitung am 21.10. mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Ihre Aussage war, ich melde das sofort den Träger, sie sind ab sofort im BV. Ich solle mich nicht weiter darum kümmern, ich bekomme dann eine Bestätigung. Nun habe ich zum einen eine Abmahnung bekommen, wegen Fehlzeiten, weil dem Träger eine schriftliche Bestätigung der Schwangerschaft fehlte. Ich habe angerufen und ihnen das erklärt, kein Einsehen. Mir werden nun 2 Wochen Lohn gekürzt, weil sie es erst ab dem Zeitpunkt anerkennen, als sie die Bescheinigung mit dem ET erhalten haben.

Nun bekomme ich eine Mitteilung, dass sie zusätzlich dazu noch eine Kopie vom Mutterpass haben wollen. Ist das üblich? Das müsste ich bei keinem AG vorher machen (ist meine dritte Schwangerschaft). Darf der AG das? Das geht ihn doch nichts an, was da drin steht.

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Antwort
von verreisterNutzer
13.11.2021, 14:46

Wende dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Ich vermute mal dass da was faul ist. Andererseits musst Du solche Ankündigungen wegen Beweiszwecken schon auch schriftlich machen, sonst bist du die Dumme!

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