Frage
Antwort
Wenn Du als Minderjähriger ein Gewerbe hast, hat das Familiengericht zuvor Deine eingeschränkte Geschäftsfähigkeit aufgehoben. Dadurch kannst Du selbstverständlich jedes Rechtsgeschäft eingehen, das aus Jugendschutzgründen, oder wegen anderen Gesetzen kein Mindestalter vorschreibt.
Banken gehen viele Geschäfte mit eingeschränkt geschäftsfähigen nicht ein, weil die Verträge dann schwebend unwirksam sind