Antwort
Der Vermieter ist für die installierten Installationen verantwortlich. Allerdings wird das nicht geeicht sondern ausgetauscht. Die Frage ist aber auch ob man das erst austauschen muss wenn sich gravierende Abweichungen ergeben. So ein Zähler misst nicht alleine deshalb falsch weil die Eichfrist abgelaufen ist.
Kann man ja auch ziemlich gut selbst feststellen wenn man mal einen 10 Liter Eimer voll macht und schaut was der Zähler so anzeigt.
Außerdem ist Wasser jetzt nicht so teuer dass es einen extrem genauen Zähler voraussetzen würde.