Antwort
So lange Du in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehst , wird auch zeitweises Krankengeld innerhalb dieses an sich laufenden Beschäftigungsverhältnisses auf die Anwartschaft angerechnet .
Etwas anderes mag sein , wenn Krankengeld außerhalb eines in sich bestehenden PV - AV gezahlt worden wäre .