Antwort
Normalerweise sollte eine (zentrale) Heizungsanlage in der Schutzbeschalzung unabhängig von der Unterabsicherung der Wohnraumnutzung für Licht und Steckdosen arbeiten .
Ansonsten könnte es bei Ausfall des Heizbrenners tatsächlich zu einem Gefrieren des Wassers im Heizkreislauf führen , wenn durch längere Ortsabwesenheit tatsächlich die Raum- / und Substanztemperaturen bis zu den Heizkreisen unter +0,1 bis +/- 0 Grad zumindest partiell im Wasserkreislauf auskühlen können .
Dann dürfte allerdings die Frischwasserversorgung das noch größere Problem werden, wenn dessen Zuleitung bei längerer Ortsabwesenheit im Hauptzuleiter nicht abgestellt wurde und dann eine Leitung wegen Gefrierens platzt .