Antwort
Was darf denn deine Betreuung? Hat sie einen Einwilligungsvorbehalt? Wenn nein, dann darfst du glaube ich ganz normal alles machen was man so machen darf.
Auch mit Betreuung bist Du nicht entmündigt. Die Betreuung ist eher eine Unterstützung und Ratgeber.