Antwort
Einmündende Privat- / oder ( unbefestigte ) Feldwege haben in der Regel keinen aufhebenden Einfluss auf ein bestehendes Streckengebot .
Nur bei öffentlichen Zuwegungen / Einmündungen mit entsprechenden Fahrbahnmarkierungen einer Einmündung / Zufahrt haben hier einen möglichen Einfluss .
Dann wird das zuvor bestehende Streckengebot an dieser Stelle aber normalerweise durch entsprechende Beschilderung entweder fortgeschrieben , oder neu geregelt .