Eine sexuelle Ausrichtung kann gar nicht strafbar sein. Nur das Ausleben derselben kann es mitunter sein. Sex ist für mindestens 14 jährige prinzipiell erstmal mit allen ebenfalls mindestens 14 jährigen erlaubt. § 176

Ein paar Ausnahmen gibt es, z.B darf kein Abhängigkeitsverhältnis vorliegen, der Sex darf nicht entgeltlich stattfinden oder keine Zwangslage ausgenutzt werden. Kannst du auch im § 182 nachlesen.

In deinem Fall (20 & 16) ist es völlig legal und die Eltern dürfen diese Beziehung auch gar nicht verbieten. Mit Hebephilie hat das allerdings auch nur bedingt etwas zu tun.