Das ist schon eine sehr seltsame Konstellation , insbesondere mit der zweiten MPU-Auflage wegen Fahrens ohne FE , wenn das erste Entziehungsverfahren noch garnicht abgeschlossen war . Aber sei es drum , denn wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bekäme er die Fahrerlaubnis nebst Sperrzeit ja wieder entzogen .

Wenn die FE durch die erste BTM - Fahrt zum Tatzeitpunkt bereits entzogen war , spielen die alten 7 Punkte für das zweite Verfahren keine Rolle mehr . Diese Punkte wurden bereits mit der Entziehung der Fahrerlaubnis hinfällig und wären bei einer Wiedererteilung weg gewesen .

Jetzt wird er erst einmal die neuerliche Sperrzeit wegen Fahren ohne FE abwarten müssen . Danach wird er die zweite MPU mit einem positiven Ergebnis absolvieren müssen , bevor er einen ( neuen ) Antrag auf FE - Wiedererteilung stellen könnte .

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